AGB Prodesign Marketing GmbH

Parkhauswerbung

1. Allgemeines:

Der Werbeträger (Leuchttransparent, Spannrahmen etc.) selbst ist Eigentum von Prodesign. Der Kunde mietet mit Vertragsabschluss eine Werbefront (PVC-Tuch,

Spanntuch, Folie etc.), welche sein geistiges und physisches Eigentum darstellt. Nach Ende der Vertragslaufzeit ist die Werbefront fachgerecht, d.h. rückstandsfrei  zu entfernen. Der Mieter erhält hierfür von Prodesign ein entsprechendes Angebot zu Sonderkonditionen. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen nach, so hat Prodesign nach Ablauf einer von ihr festgesetzten und dem Mieter schriftlich mitgeteilten Frist das Recht, die jeweilige Werbefront auf Kosten des Mieters zu entfernen bzw. den ursprünglichen Zustand des Werbeträgers (neutrales Layout) wiederherzustellen sowie die hierdurch entstandenen Aufwendungen gegenüber dem Mieter geltend zu machen.


2. Bildrechteverwertung:

Prodesign montiert vom Mieter freigegebene Werbemotive/-layouts und übernimmt keine Prüfung für darauf genutzte Bilder, Fotos etc. Es wird mit Vertragsabschluss/Motivfreigabe davon ausgegangen, dass der Mieter über das uneingeschränkte Nutzungsrecht für sämtliche Motive verfügt, d.h. Prodesign übernimmt keinerlei rechtliche Verantwortung und wird alle ggf. gegen Prodesign gerichteten derartigen rechtlichen Ansprüche umgehend an den Mieter weiterleiten.


3. Zahlungsmodalitäten:

Hält der Mieter die vertraglich vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht ein, hat dieser Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu zahlen. Darüber hinaus ist Prodesign bei einem Zahlungsrückstand von mehr als 2 Monaten berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und den ihr hierdurch entstandenen gesamten Schaden sofort einzufordern.


4. Ausfall / Reparatur:

Prodesign wird die Werbeflächen in einem technisch funktionstüchtigen und sauberen Zustand halten. Nach Feststellung bzw. Meldung eines ggf. aufgetretenen Ausfalls wird die Werbefläche in der Regel innerhalb von 3 Werktagen repariert. Wird aus von Prodesign nicht zu verantwortenden Gründen die Präsentation der Werbefläche am vereinbarten Standort nicht mehr durchführbar, so ist Prodesign berechtigt, die Werbefläche an einen anderen, vergleichbaren Standort umzusetzen. Die Leistungspflichten des Mieters bleiben hiervon unberührt.


5. weitere Vertragsbedingungen:

Prodesign ist jederzeit berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen, es sei denn, eine ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen ist nicht gewährleistet.

Der Vertrag gilt nur mit Zustimmung der zuständigen Verwaltung (Center- bzw. Parkhausbetreiber), welche von Prodesign eingeholt wird und setzt den bestehenden Vertrag von Prodesign mit dem Centerbetreiber/Verwaltung voraus.


6. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg.